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Priester: (aus gr. Älterer(gr.) »älterer«): leitender Funktionsträger bei Kulthandlungen. – Die Tätigkeit eines ~s kann bezahlt oder unbezahlt, hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich sein; in zahlreichen Religionen, z.B. der biblisch-israelitischen oder der hinduistischen, ist sie erblich. Zahlreiche Schriftreligionen, vor allem das rabbinische Judentum, der Calvinismus und der Jainismus, behaupten zwecks Betonung der unmittelbaren und ausschließlichen Bedeutung ihrer heiligen Schriften für ihre Religionen, über keine ~ zu verfügen; da aber keine Religion längere Zeit ohne Kultversammlungen bestehen kann, die ihrerseits geordnet werden müssen, haben sich in jedem Fall völlig analoge Funktionsträger wieder eingestellt. Der Jainismus versucht dem Problem dadurch zu entgehen, daß er häufig und demonstrativ Angehörige anderer Religionsgemeinschaften mit den Aufgaben eines ~s betraut.


 
 
 

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