Beschränkter Untertanen­verstand: wesenhafte Unfähigkeit nicht als Mitglieder einer Herrscherfamilie geborener Personen, über staatliche Angelegenheiten individuell oder kollektiv vernünftig zu entscheiden. Vormonopolistische Ideologieparallele zur »populistischen Falle«; das Wort wurde 1838 von dem damaligen preußischen Innen- und Polizeiminister Gustav Adolf Rochus von Rochow bei der Abweisung von Protesten gegen die Entlassung der »Göttinger Sieben« geprägt (d.h. von sieben Professoren der Universität Göttingen, darunter den Gebrüdern Grimm, welche gegen den Verfassungsbruch des örtlichen, beharrlich demokratiefeindlichen Fürsten protestiert hatten). Im Gegensatz zu seinem gegenwärtigen Pendant wurde es von der zeitgenössischen (liberalen) Presse aufgegriffen und angemessen reflektiert. Noch Arno Schmidt bezieht sich auf den Vorfall und die Wortfügung durch seine Charakteristik des »beschränkten Gustav« (sc. von Rochow).


 
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