Fehler: allg.: »Mangel, Unrichtigkeit«. – Ein ~ kann in einer formal unrichtigen Verknüpfung von Sätzen bestehen (ein Sonderfall davon sind alle Rechen~), in der unbeabsichtigten Abweichung einer Wiedergabe vom Original (ein Sonderfall davon sind alle Meß~) und schließlich in einer eigenen Handlung bzw. einem Element im Ablauf einer eigenen Handlung, die oder das geeignet ist, das Erreichen des angestrebten Zieles zu erschweren oder zu verhindern. 
     Soweit Handlungen ins Spiel kommen, ist ein subjektives Moment das Kriterium dafür, ob im jeweiligen Zusammenhang ein ~ vorliegen kann oder etwas anderes vorliegt, nämlich die Absicht des Handelnden. Wird z.B. ein Text absichtlich abweichend vom Original wiedergegeben, jedoch der Eindruck der Wiedergabe als original erweckt, so liegt eine Fälschung vor und kein ~. Dasselbe gilt für Handlungen praktischer Art; es besteht immer die Möglichkeit, daß jemand bei seinen Handlungen eine andere als seine wirkliche Absicht vortäuscht und Elemente seiner Handlung, welche diese ein anderes als das vorgetäuschte bzw. nachträglich behauptete Ziel erreichen lassen, wahrheitswidrig zu ~n erklärt. Die Gesetzgebung zahlreicher Länder trägt dieser Tatsache durch die für das Strafmaß bedeutsame Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit Rechnung, wobei letztere oftmals noch graduell unterteilt wird (z.B. in einfache und grobe Fahrlässigkeit).
     Da Menschen ihre Absichten verheimlichen und über diese lügen können, gestaltet sich die Unterscheidung zwischen ~n und Fälschungen, auch ~n und absichtlichen Täuschungen – also Verfolgung anderer als der vorgeblichen Ziele durch die eigenen Handlungen – praktisch oft schwierig. Führen die Handlungen von Einzelpersonen oder Körperschaften jedoch regelmäßig und voraussagbar zu anderen als den angeblich angestrebten Ergebnissen (und scheinen bei rationaler Betrachtung in vielen Fällen auch von vornherein zu deren Erreichung ungeeignet, jedoch geeignet zur Herbeiführung des Gegenteils zu sein), so ist das Vorliegen von gehäuften ~n extrem unwahrscheinlich, und es muß eine der geäußerten entgegengesetzte Absicht als Handlungsantrieb angenommen werden. So ist es z.B. extrem unwahrscheinlich, daß Stalin bei der Herbeiführung von Verhältnissen, die den gesellschaftlichen Zielen von Marx und Engels entsprechen, bzw. bei der Unterstützung darauf gerichteter Arbeiterrevolutionen außerhalb seines Herrschaftsgebiets, Hitler beim Schutz der Judenheit vor böswilligen Übergriffen oder die SPD spätestens seit 1914 bzw. die russischen Menschewiki jemals beim Kampf gegen die bestehende zugunsten einer von der Arbeiterschaft getragenen Herrschaft irgendwelche ~ gemacht hätten. (Es ist psychologisch aufschlußreich, daß Kriegsverlierer wie Hitler viel eher an seinen Taten statt Wahlversprechen – z.B. 1933: »Keinem Juden soll auch nur ein Haar gekrümmt werden!« – gemessen werden als Inhaber oder Teilhaber unabsehbar beständiger Macht, obwohl die Logik an dieser Stelle keinen Grund zur Ungleichbehandlung hergibt. Was Stalin angeht, so verknüpft sich mit diesem zwar direkt keine nennenswerte Macht mehr, aber die bestehende sucht ihn als authentischen oder wenigstens annähernden Leninisten zu präsentieren).


 
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